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BAV für Arbeitnehmer Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer in seinem
ersten Arbeitsverhältnis die Möglichkeit, über den Betrieb
vorzusorgen. Da der Arbeitgeber mindestens einen Durchführungsweg
der BAV anbieten muss, ist auch der spätere Wechsel zu einem neuen
Arbeitgeber leicht möglich. Der bestehende Vertrag wird entweder auf
den neuen Arbeitgeber übertragen, oder das vorhandene Guthaben wird
in einen neuen Vertrag überführt.
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