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BAV für Arbeitnehmer

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer in seinem ersten Arbeitsverhältnis die Möglichkeit, über den Betrieb vorzusorgen. Da der Arbeitgeber mindestens einen Durchführungsweg der BAV anbieten muss, ist auch der spätere Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber leicht möglich. Der bestehende Vertrag wird entweder auf den neuen Arbeitgeber übertragen, oder das vorhandene Guthaben wird in einen neuen Vertrag überführt.

Flexibilität ist Trumpf
Bei Arbeitslosigkeit kann der Vertrag ruhend gestellt, und später weiter bespart werden.
Sollte man auf absehbare Zeit kein Arbeitsverhältnis eingehen, kann der Vertrag auch privat weiter
bespart werden. Die Beitragshöhe kann jederzeit beliebig angepasst werden.

Unsere FAIR MONEY® -Spezialisten suchen für Sie den günstigsten Durchführungsweg, und geben daraufhin konkrete Empfehlungen ab. Höchste Priorität hat dabei die Finanzkraft des jeweiligen Vorsorgungsträgers.

 


 

FAIR MONEY® | Eifelring 28 | 53879 Euskirchen | Telefon: 0 22 51 - 79 39 79 39 | E-Mail: willkommen@fairmoney.de