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Installation eines Versorgungswerkes für Mitarbeiter Mit der Novellierung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) hat jeder Arbeitnehmer seit 2002 das gesetzlich garantierte Anrecht auf die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorgeregelung. Dabei ist der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gegenüber verpflichtet, mindestens einen der möglichen fünf Durchführungswege anzubieten. Das BetrAVG regelt, dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gegenüber für die Qualität der Durchführung haftet. Um dieser Beratungshaftung zu entgehen, ist der Arbeitgeber gehalten eine objektive wie finanzprodukt-neutrale Beratung anzubieten. Außerdem bedarf es einer Analyse aller relevanten persönlichen Daten des betreffenden Mitarbeiters. Für die korrekte Einführung eines betrieblichen Versorgungswerkes sind daher produktneutrale Spezialisten notwendig, damit die Haftungsrisiken für den Arbeitgeber ausgeschlossen werden können. FAIR MONEY® bietet Ihnen die komplette Abwicklung aller Durchführungswege
Natürlich beraten wir auch Arbeitnehmer, die die Möglichkeiten von Steuer- und Sozialversicherungsersparnis nutzen wollen.
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