Betriebliche Altersvorsorge
Egal, welcher Durchführungsweg: Wir bieten Ihnen die komplette Abwicklung
Die betriebliche Altersvorsorge hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Mit ein Grund sind die hohen Förderquoten, die im Einzelfall durchaus bei über 50 Prozent liegen können. Nach der Neugestaltung im Jahr 2002 wurde die Installation eines Versorgungswerkes in einem Unternehmen wesentlich vereinfacht. Der Verwaltungsaufwand wurde auf ein Minimum reduziert. Wir erklären Ihnen in Folge die wichtigesten Punkte.
Das Grundprinzip ist einfach
Im Gegensatz zu anderen Vorsorgeformen, bei denen die Beiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt werden, erfolgt die Förderung hier indirekt über Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse, d. h. die Beiträge können „brutto = netto“ an einen Versorgungsträger abgeführt werden.
Ein weiterer Vorteil stellt die hohe Flexibilität dar, denn die Beiträge können jederzeit der aktuellen wirtschaftliche Situation angepasst, oder sogar ganz ausgesetzt werden. Dabei steht dieser nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch dem Arbeitgeber als GmbH-Geschäftsführer offen.
FAIR MONEY® GmbH & Co. KG bietet Ihnen diese Leistungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung an:
BAV für Arbeitnehmer
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer in seinem ersten Arbeitsverhältnis die Möglichkeit, über den Betrieb vorzusorgen. Da der Arbeitgeber mindestens einen Durchführungsweg der BAV anbieten muss, ist auch der spätere Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber leicht möglich. Der bestehende Vertrag wird entweder auf den neuen Arbeitgeber übertragen, oder das vorhandene Guthaben wird in einen neuen Vertrag überführt.
Flexibilität ist Trumpf
Bei Arbeitslosigkeit kann der Vertrag ruhend gestellt, und später weiter bespart werden.
Sollte man auf absehbare Zeit kein Arbeitsverhältnis eingehen, kann der Vertrag auch privat weiter bespart werden. Die Beitragshöhe kann jederzeit beliebig angepasst werden.
Unsere FAIR MONEY® -Spezialisten suchen für Sie den günstigsten Durchführungsweg, und geben daraufhin konkrete Empfehlungen ab. Höchste Priorität hat dabei die Finanzkraft des jeweiligen Vorsorgungsträgers.
BAV für Arbeitgeber
Unsere BAV-Spezialisten unterstützen Sie sowohl bei der
- Installation eines Vorsorgungswerkes für die Mitarbeiter
als auch bei der
- Auswahl und Überprüfung der eigenen Vorsorge
Eigene Vorsorge
Experten gehen davon aus, dass über 90 Prozent der Versorgungszusagen für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer fehlerhaft und deutlich unterfinanziert sind. Dies birgt hohe Risiken, da die Finanzverwaltung im Extremfall die gesamte Vorsorge kippen kann, und hohe Steuernachforderungen die Folge sind. Dadurch kann die Existenz des gesamten Unternehmens gefährdet werden.
FAIR MONEY® GmbH & Co. KG bietet Ihnen hier einen ganz speziellen Service
Die Überprüfung und Sanierung von bestehenden GGF-Vorsorgen. Wenn man früh genug reagiert, kann die Vorsorge in den meisten Fällen gerettet werden. Besteht noch keine Versorgungszusage, dann helfen Ihnen unsere Experten bei der Einrichtung einer rechtlich und wirtschaftlich einwandfreien Neuzusage.
Installation eines Versorgungswerkes für Mitarbeiter
Mit der Novellierung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) hat jeder Arbeitnehmer seit 2002 das gesetzlich garantierte Anrecht auf die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorgeregelung. Dabei ist der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gegenüber verpflichtet, mindestens einen der möglichen fünf Durchführungswege anzubieten.
Das BetrAVG regelt, dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gegenüber für die Qualität der Durchführung haftet. Um dieser Beratungshaftung zu entgehen, ist der Arbeitgeber gehalten eine objektive wie finanzprodukt-neutrale Beratung anzubieten. Außerdem bedarf es einer Analyse aller relevanten persönlichen Daten des betreffenden Mitarbeiters.
Für die korrekte Einführung eines betrieblichen Versorgungswerkes sind daher produktneutrale Spezialisten notwendig, damit die Haftungsrisiken für den Arbeitgeber ausgeschlossen werden können.
FAIR MONEY® GmbH & Co. KG bietet Ihnen die komplette Abwicklung aller Durchführungswege:
- Beratung des Arbeitgebers bezüglich des passenden Durchführungsweges
- Festlegung der Leistungszusageart
- Unabhängige Auswahl des Versorgungswerkes
- Mitarbeiterpräsentation im Unternehmen
- Beratung der Mitarbeiter im Einzelgespräch
- Dokumentation sämtlicher Beratungsgespräche
Natürlich beraten wir auch Arbeitnehmer, die die Möglichkeiten von Steuer- und Sozialversicherungsersparnis nutzen wollen.